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   BGH, 26.10.1965 - 1 StR 106/65   

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https://dejure.org/1965,11524
BGH, 26.10.1965 - 1 StR 106/65 (https://dejure.org/1965,11524)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1965 - 1 StR 106/65 (https://dejure.org/1965,11524)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1965 - 1 StR 106/65 (https://dejure.org/1965,11524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • junsv.nl

    Beihilfe zur Massentötung von Warschauer Juden durch Intervention bei dem Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium zwecks Bereitstellung von Deportationszügen nach Treblinka

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 106/65
    Vorher hatte aber bereits § 4 GewaltverbrecherVO vom 5.Dezember 1939 nicht nur für Gewaltverbrecher, sondern "allgemein", also für den gesamten Bereich des Strafrechts bestimmt, dass für die Beihilfe zu einem Verbrechen die Strafe zulässig sei, die das Gesetz für die Haupttat vorsah (BGH NJW 1962, 2209 Nr. 13; vgl. auch BGHSt 6, 373).
  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 106/65
    Bei der Ermittlung der angemessenen Strafe hat der Tatrichter zutreffend erwogen, dass er die fast vierjährige Internierungshaft des Angeklagten, die mit durch die hier behandelten Vorgänge verursacht worden ist, nicht auf die Strafe anrechnen könne, weil das Spruchgericht diesen an sich anrechnungsfähigen Freiheitsentzug (OGHSt. 1, 95, 104 f. und 150; BGHSt 4, 325, 326) bereits auf jene Strafe angerechnet hat, zu der es den Beschwerdeführer wegen der Zugehörigkeit zu einer verbrecherischen Organisation verurteilt hat.
  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai,

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 106/65
    Vorher hatte aber bereits § 4 GewaltverbrecherVO vom 5.Dezember 1939 nicht nur für Gewaltverbrecher, sondern "allgemein", also für den gesamten Bereich des Strafrechts bestimmt, dass für die Beihilfe zu einem Verbrechen die Strafe zulässig sei, die das Gesetz für die Haupttat vorsah (BGH NJW 1962, 2209 Nr. 13; vgl. auch BGHSt 6, 373).
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 106/65
    Von dieser der ständigen Rechtsprechung entsprechenden Auffassung (BGHSt 18, 87, 89 f.) ist das Schwurgericht ausgegangen.
  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

    Gegenüber diesen Grundsätzen bedeuten das Urteil des BGH vom 19.Oktober 1962 - 9 StE 4/62 - (BGHSt 18, 87 ff., das sog. "Stachynskij-Urteil") und die nachfolgende Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. die Urteile vom 25.November 1964 - 2 StR 71/64 S.25-27 , teilweise wiedergegeben bei Hanack, JZ 1967, 331/332 und vom 26.Oktober 1965 - 1 StR 106/65 - = DRiZ 1966, 59) entgegen der Annahme von Schönke/Schröder, StGB, Vorbem.73 vor § 47 StGB im Ergebnis keine Abkehr oder gar eine Rückkehr zur Auffassung des Reichsgerichts.

    Schliesslich muss zu seinen Gunsten bei der Strafzumessung die zweijährige, durch die Kriegsgefangenschaft für verbüsst erklärte Gefängnisstrafe beachtet werden, die die Spruchkammer in Bielefeld wegen seiner Zugehörigkeit zur SS und zum SD gegen ihn nach dem Kriege verhängt hat (vgl. hierzu die Urteile des BGH vom 15.Januar 1952 - 1 StR 324/51 - = LM Nr. 2 zu § 60 StGB und vom 26.Oktober 1965 - 1 StR 106/65 - = DRiZ 1966, 59).

  • LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67

    Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen

    Das Verbot der Doppelbestrafung greift daher nicht Platz (BGH Urteil vom 20.Mai 1963 - 2 StR 594/62 - mit Nachweisen; Urteil vom 26.10.1965 - 1 StR 106/65 ).
  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Im Falle einer Milderung nach § 49 Abs. 2 StGB a.F. ergibt sich ein Strafrahmen von 3 Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (§ 44 Abs. 1 StGB a.F.; vgl. BGHSt 22, 375; BGH, Urteil vom 26.10.1965 - 1 StR 106/65 -).
  • LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66

    Massen- und Einzeltötungen sowie Deportationen ins KL Belzec

    Er ist nur Gehilfe bei der Tötung der Kinder im Waisenhaus gewesen; denn er hat nicht mit Täterwillen gehandelt und auch keinen bestimmenden Einfluss auf die Erschiessung der Kinder gehabt (BGHSt 18, 87; BGH 5 StR 344/63 vom 8.10.1963 ; 1 StR 106/65 vom 26.10.1965 ).
  • LG Hamburg, 17.05.1976 - 4/75

    Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden

    Positiv ist den zahlreichen aber durchweg kurzen Formulierungen der einschlägigen Rechtsprechung zu entnehmen, dass der Inhalt des Täter willens derart sein muss, dass er sich mit den Absichten der Urheber deckt (BGHSt 18, 94), in dem Sinne, dass er seine Handlung und ihren Erfolg will nicht lediglich als Förderung fremden Tuns (z.B. eines Ausrottungsprogramms, in dem er selbst sich als fremdgetriebenes Rädchen versteht) sondern zu dem er - nicht lediglich als Unterworfener und Befehlsempfänger - einen selbständigen, eigenen Teil beisteuern will (BGHSt 8, 396; 3 StR 17/68 Ziff.C vom 30.6.1970 ; 1 StR 106/65 vom 26.10.1965 in DRiZ 1966 S.59 (Ziff.IIb); Schönke-Schröder Rz.58 vor § 25 mit Nachw.).
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